AGBs Ticketshop ArtCon Kulturereignisse & Events | Inh. Herbert Löw

  1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen ArtCon Kulturereignisse & Events und Kunden Anwendung, die über sie Eintrittskarten / Veranstaltungskarten erwerben nach telefonischer Bestellung oder Bestellung über Internet. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen von ArtCon Kulturereignisse & Events im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses (Verkauf und Lieferung von Eintrittskarten sowie Kartengutscheinen, Reservierung, Hinterlegung).

  1. Vertragsbeziehungen
  1. ArtCon Kulturereignisse & Events verkauft als eigenständiger Ticketshop Eintrittskarten für eigene dessen Veranstaltung. Diesbezüglich wird ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und ArtCon Kulturereignisse & Events begründet; mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche des Kunden bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den Veranstalter zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung. Bitte beachten Sie auch die AGBs und Hausordnung und insbesondere etwaige Hinweise zu Hygienekonzepten aufgrund der COVID-19 Pandemie.
  2. Kauft ein Kunde Eintrittskarten über ArtCon Kulturereignisse & Events, begründet sich zwischen diesen ein weiteres, gesondertes Vertragsverhältnis. Leistung von ArtCon Kulturereignisse & Events ist die Übergabe/Versendung von Eintrittskarten nach den Vorgaben des Kunden (Veranstaltung, Termin, Ort, Preisklasse, Sitzplatz, etc.). Verpflichtung des Kunden ist es, für diese Leistungen an ArtCon Kulturereignisse & Events die vereinbarte Service-, System- und Vorverkaufsgebühr zu zahlen. Diese Gebühren werden in der Kartenverkaufsofferte von ArtCon Kulturereignisse & Events bezeichnet und ihre Höhe beziffert.

III. Vertragsabschluss Ticketkauf und weitere Dienstleistungen (Catering etc.)

Die Kartenbestellung & ggf. Catering Bestellung des Kunden per Telefon, Internet-Anschluss oder Bestellformular ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes durch ArtCon Kulturereignisse & Events zustande. Diese Annahme wird auch konkludent dadurch erklärt, dass ArtCon Kulturereignisse & Events dem Kunden die bestellten Karten übergibt (Postversand oder Print at Home), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Eintrittskarten für ihn im System gebucht wurden (telefonische Bestellung, Internet, E-Mail), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt, oder an der Abendkasse hinterlegt werden. Mit Annahme des Kundenangebotes durch ArtCon Kulturereignisse & Events werden die unter Ziff. 2. bezeichneten Vertragsbeziehungen begründet. Es handelt sich hierbei um eine rechtsverbindliche Bestellung.

Bei Bestellung über das Internet wird sich ArtCon Kulturereignisse & Events um unverzügliche Benachrichtigung des Kunden für den Fall bemühen, dass es eine Kartenbestellung nicht annimmt, z.B. weil die bestellten Karten oder Teile eines solchen Kontingentes nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

  1. Versand, Hinterlegung
  1. ArtCon Kulturereignisse & Events ist berechtigt, für den bestellungsgemäßen Versand von Veranstaltungskarten zusätzlich zur Service- und Systemgebühr eine Versandgebühr pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Werden Karten international versandt, ist ArtCon Kulturereignisse & Events berechtigt, die jeweils länderabhängige Bearbeitungs- und Versandgebühr zu berechnen. Mit der Versendung von Eintrittskarten erfüllt ArtCon Kulturereignisse & Events eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, ArtCon Kulturereignisse & Events behält sich die Wahl des Versandunternehmens vor.
  2. Bei einzelnen Veranstaltungen können auf Wunsch des Kunden gekaufte Veranstaltungskarten an der Abendkasse hinterlegt werden. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit ArtCon Kulturereignisse & Events zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten an der Abendkasse begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.
  1. Zahlungsregelung

Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ArtCon Kulturereignisse & Events gelten die vorgesehenen, z.B. im Bestellformular aufgeführten Zahlungsmittel. Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. ArtCon Kulturereignisse & Events ist berechtigt, die Versendung von bestellten Veranstaltungskarten zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist ArtCon Kulturereignisse & Events berechtigt, bereits ausgelieferte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden übersandte/übergebene Schecks, bzw. erteilte Einzugsermächtigungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden, oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat ArtCon Kulturereignisse & Events die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihr durch die vorbezeichneten Rückabwicklungen entstehen. Daneben stehen ArtCon Kulturereignisse & Events sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.

  1. Ermäßigter Kartenpreis

Sofern der Kunde Veranstaltungskarten zum ermäßigten Kartenpreis erworben hat, ist er verpflichtet, gegenüber dem Veranstalter bzw. dessen Einlasspersonal an der jeweiligen Spielstätte die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen. Andernfalls muss der Kunde damit rechnen, dass ihm der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises hat.

VII. Rücknahme

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ArtCon Kulturereignisse & Events oder der Veranstalter Eintrittskarten zurücknehmen oder umtauschen. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarten, liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen ArtCon Kulturereignisse & Events oder den Veranstalter zu.

 

VIII. Ausfall der Veranstaltung / Verlegung des Veranstaltungstermins

  1. Bei Ausfall/Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises abzüglich der Vorverkaufsgebühr nebst darauf entfallender Mehrwertsteuer, gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Veranstalter (II. 1.). ArtCon Kulturereignisse & Events übernimmt in diesem Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des unter II. 2. bezeichneten, zwischen dem Veranstalter und dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses. Voraussetzung ist, dass ArtCon Kulturereignisse & Events über die betreffenden Eintrittskarten-Gelder noch verfügen kann, oder diese vom Veranstalter an ArtCon Kulturereignisse & Events zur Verfügung gestellt werden. Die Rückabwicklung ist in der Vorverkaufsstelle vorzunehmen, bei welcher die Eintrittskarten vom Kunden erworben wurden. Bei Kartenbestellung per Telefon oder via Internet erfolgt die Rückabwicklung über ArtCon Kulturereignisse & Events. In diesem Falle hat der Kunde die von ihm erworbene(n) Originalkarte(n) per Post an die Anschrift

    ArtCon Kulturereignisse & Events

Georg-Koberer-Weg 4

97289 Sommerhausen


zu senden, unter Hinweis auf Rückabwicklung wegen Ausfall der Veranstaltung. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Kartenpreises ist nur Zug um Zug gegen Vorlage der Originalveranstaltungskarten begründet.
Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der Veranstaltungskarten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin gegenüber der vorbezeichneten zuständigen Stelle geltend macht. Danach ist ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme der Veranstaltungskarte gegen Erstattung des Kartenpreises verfallen.

  1. Bei Ausfall der Veranstaltung ist ArtCon Kulturereignisse & Events nicht verpflichtet, dem Kunden die Vorverkaufsgebühr, Service- und Systemgebühr sowie ggf. Versandkosten für die Eintrittskarten rückzuerstatten. Die Absage der Veranstaltung betrifft ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter (II. Ziff. 1.). ArtCon Kulturereignisse & Events erbringt seine Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden separat begründeten Vorverkaufsvertrages (II. Ziff. 2.). Hat der Kunde die Veranstaltungskarten von ArtCon Kulturereignisse & Events erhalten, oder sind sie an ihn versandt worden, hat ArtCon Kulturereignisse & Events seine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Kunden erfüllt. ArtCon Kulturereignisse & Events steht gegen diesen Anspruch auf vereinbarte Zahlung und vereinbarten Kostenausgleich zu. Denn der Kartenvorverkaufsvertrag zwischen Kunden und ArtCon Kulturereignisse & Events ist nicht unter dem Vorbehalt geschlossen worden, dass die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. ArtCon Kulturereignisse & Events hat insoweit keinerlei Einflussmöglichkeit. Kartenvorverkaufsleistung ist bezüglich des Veranstaltungsvertrages zusätzliche und gesonderte Leistung, die der Kunde in Anspruch nimmt, um sich vorzeitig Veranstaltungskarten in gewünschter Preisklasse und sonstiger Ausgestaltung zu sichern und das Risiko auszuschließen, ggf. an der Abendkasse der Veranstaltung keine oder nicht die gewünschte Karte erwerben zu können.
  2. Sofern eine Veranstaltung terminlich verlegt wird, behält grundsätzlich die erworbene Eintrittskarte für den Kunden auch für den geänderten Termin Gültigkeit. In Ausnahmefällen, die vom Veranstalter bestimmt werden, kann es zu einem Umtausch der Eintrittskarte kommen, der an der Vorverkaufsstelle vorzunehmen ist. Terminverlegung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Rückgabe der Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kartenpreises. Es obliegt vielmehr der Entscheidung des Veranstalters, ob er, ohne entsprechende Verpflichtung, im Falle der Terminverlegung Veranstaltungskarten zurücknimmt. Hierfür gelten die oben stehenden Regelungen für die Rückabwicklung bei Veranstaltungsausfall.

 

  1. Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Veranstaltungskarten auf Richtigkeit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zur Veranstaltung (Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich, binnen zweier Werktage nach Erhalt der Veranstaltungskarten gegenüber ArtCon Kulturereignisse & Events geltend gemacht werden. Reklamationen nach Kartenversand haben schriftlich zu erfolgen, entweder per e-mail an ArtCon Kulturereignisse & Events (tickets@kulturereignisse.com) oder per Post an die unter VIII. Ziff. 1 bezeichnete Anschrift. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-mail.

  1. Haftungsregelung
  1. ArtCon Kulturereignisse & Events haftet nicht für Inhalt, Besetzung, Ablauf und Qualität der Veranstaltung, für welche der Kunde mit dem Erwerb der Eintrittskarte Zutrittsrecht erlangt hat. Auch für sonstige Nebenleistungen, die mit der Durchführung der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt ArtCon Kulturereignisse & Events keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden, so z.B. nicht für die Richtigkeit der vom Veranstalter übermittelten Informationen zur Veranstaltung. Daher übernimmt ArtCon Kulturereignisse & Events keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben bezüglich Veranstaltungen, insbesondere bezüglich Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, Kartenpreisen, Programm oder Besetzung, auch soweit diese Angaben über die Internet-Seiten von ArtCon Kulturereignisse & Events veröffentlicht werden.
  2. Sollten durch die oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung von ArtCon Kulturereignisse & Events gegenüber dem Kunden ein Schaden entstehen, ist ein Ersatzanspruch des Kunden nur begründet, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz von ArtCon Kulturereignisse & Events bzw. seinen angestellten Mitarbeitern beruht.
  1. Datenbearbeitung, Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter strenger Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen (DSGVO) in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Bezüglich weiterer Einzelheiten hierzu, insbesondere bezüglich der für ArtCon Kulturereignisse & Events damit begründeten Pflichten sowie der Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung hier Bezug genommen.

XII. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Kartenvorverkaufsgeschäft zwischen ArtCon Kulturereignisse & Events und einem Kunden ergeben oder im Zusammenhang mit einem solchen stehen, ist Würzburg.

Auch für Kartenverkäufe unter Versendung in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland (internationales Rechtsgeschäft) findet Deutsches Recht Anwendung. Auch für Streitigkeiten aus einem solchen Verkaufsgeschäft ist Gerichtsstand Würzburg.

 

XIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.

Sommerhausen, November 2022